Arbeitsrecht
Wir sind eine schwerpunktmäßig im Bereich des Arbeitsrechts tätige Rechtsanwaltskanzlei. Zur Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Probleme oder zur Gestaltung Ihrer arbeitsrechtlichen Situation stehen wir an zwei Standorten in Düsseldorf und Mönchengladbach für Sie zur Verfügung. Darüber hinaus sind wir seit über 17 Jahren bundesweit tätig. Wir nehmen für Sie Gerichtstermine und Verhandlungen auch weit außerhalb der Kanzleistandorte wahr.
Das arbeitsrechtliche Dezernat wird von Herrn Rechtsanwalt Dr. Marco Geyr geleitet, Kanzleigründer und -inhaber sowie Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, der bereits seit nunmehr über einem Jahrzehnt als promovierter Fachanwalt international im Bereich des Arbeitsrechts tätig ist. Unterstützt werden wir im Bedarfsfall bundesweit und international durch ein erfahrenes und qualifiziertes Team von Kolleginnen und Kollegen.
Vertragsverhandlungen
Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeits-/ und oder Dienstverträgen. Je nach Wunsch erfolgt die Beratung ausschließlich gegenüber der Mandantschaft oder in der Form, dass wir für Sie die Verhandlungen führen. Wenn Sie als Arbeitgeber an der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses/ Dienstverhältnisses mit einem Angestellten interessiert sind, beraten wir Sie branchenspezifisch hinsichtlich des Inhaltes und des Umfanges der arbeitsvertraglichen Regelungen. Aufgrund der Betreuung zahlreicher Unternehmensmandate verfügen wir über entsprechende Erfahrungen insbesondere bezogen auf die Frage, welche Regelungen realistisch durchgesetzt werden können.
Gestaltung/Prüfung des Arbeitsvertrages
Auf Arbeitnehmerseite bieten wir eine umfassende Beratung noch vor Abschluss des Arbeitsvertrages an. Wir informieren Sie umfassend darüber, welche Rechte und Pflichten Sie mit Abschluss des Ihnen vorgelegten Arbeitsvertrages eingehen bzw. nicht eingehen sollten. Wir stehen Ihnen auf Wunsch bei den Vertragsverhandlungen beratend zur Seite, um bessere Vertragskonditionen für Sie auszuhandeln.
Änderungen im Arbeitsvertrag/ Änderungskündigung
Auch bei Änderungen eines Arbeits-/ Dienstvertrages ist es in aller Regel ratsam, sich vorab kompetent beraten zu lassen. Sowohl auf Arbeitgeber -als auch auf Arbeitnehmerseite gilt es, verschiedene Punkte zu beachten, um gegebenenfalls ungewollte und meist kostspielige, nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. Sehr komplex werden dabei Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung, durch die das Arbeitsverhältnis nicht vollständig beendet werden, sondern an veränderte betriebliche Gegebenheiten angepasst werden soll.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auf Unternehmensseite verfügen wir über langjährige Erfahrungen im Bereich von Kündigungsschutzprozessen und zwar insbesondere im Zusammenhang mit und Massenentlassungen. Wir begleiten regelmäßig Unternehmensumstrukturierungen.
Sollten Sie als Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden wollen, so ist es notwendig, bestimmte Voraussetzungen vorzubereiten und vor Ausspruch von Kündigungen zu erfüllen, wie beispielsweise ein zeitnahes Handeln beim Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung oder etwa die Beteiligung des Betriebsrates in formell korrekter Weise. Auch diesbezüglich stehen wir Ihnen beratend zur Seite, um das günstigste Ergebnis für Sie zu erzielen. Wir wickeln für unsere Unternehmensmandanten das Arbeitsverhältnis vollständig bis zur Zeugniserteilung unter Berücksichtigung etwaiger nachwirkender vertraglicher Folgen ab. Wir kümmern uns beispielsweise darum, dass Firmeneigentum zurückgegeben wird oder nachvertragliche Wettbewerbsverbote beachtet bzw. aufgehoben werden.
Sollten Sie als Arbeitnehmer(in) eine Kündigung erhalten haben, so gilt es, schnell zu handeln. Bitte beachten Sie, dass zur Einleitung eines etwaigen erforderlichen Kündigungsschutzprozesses eine dreiwöchige Frist einzuhalten ist. Für bestimmte andere formelle Fehler ist sogar ein noch schnelleres Reagieren auf den Erhalt einer Kündigung notwendig. Sie sollten sich also gegebenenfalls unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Im Bedarfsfall führen wir für Sie den Kündigungsschutzprozess und setzen in diesem Zusammenhang Entgelt- und Abfindungsansprüche für Sie durch.
Schwerbehinderung, Mutterschutz, Elternzeit und Pflege von Angehörigen
Wir informieren Sie darüber hinaus über Rechte und Pflichten im Zusammenhang Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz und der Elternzeit aber auch im Zusammenhang mit den Ansprüchen aus der Pflege von nahen Angehörigen.
Auf Arbeitnehmerseite setzen wir Ihre Ansprüche auf Mutterschutz und Elternteilzeit durch und beraten Sie dahingehend, wie Sie die erforderlichen Ansprüche formell korrekt geltend machen können.
Auf Arbeitgeberseite stehen wir bezogen auf die Abwehr von Ansprüchen auf Mutterschutz und Elternteilzeit beratend zur Seite, um die unternehmerischen Ziele bestmöglich zu wahren.
Sollten Sie die Pflege eines nahen Angehörigen übernommen haben, informieren wir Sie darüber, welche arbeitsrechtlichen Ansprüche Sie in diesem Zusammenhang als Arbeitnehmer durchsetzen können - von der Arbeitszeitreduzierung bis zum Kündigungsschutz.
Als Arbeitgeber ist es von erheblicher – nicht zuletzt finanzieller Bedeutung –,über das Kündigungsrecht in Verbindung mit der Pflege naher Angehöriger umfassend informiert zu sein, um beispielsweise Risiken bei Ausspruch einer Kündigung rechtzeitig erkennen und Fehler vermeiden zu können. Die diesbezügliche neue Rechtslage ist nach unserer Erfahrung den wenigsten Arbeitgebern bekannt, was häufig zu Fehlentscheidungen hinsichtlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses führt, die entsprechende finanzielle Einbußen auf Seiten der Arbeitgeber nach sich zieht. Wir helfen Ihnen, diese Fehler zu vermeiden.