Dr. Marco  Geyr

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2004
  • Geschäftsführer
  • Rechtsanwalt seit dem Jahr 2000, zuletzt Rechtsanwaltskammerbezirk Düsseldorf
  • Promotion internationales Arbeitsrecht (Deutschland/ USA)
  • vorherige Tätigkeiten als Rechtsanwalt in Mönchengladbach, Düsseldorf und Berlin
  • Bundesweite Mandatsbearbeitung
  • Rechtsreferendariat am Landgericht Mönchengladbach
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, Fernuniversität Hagen, University of California at Davis (USA) und University of California at Berkeley (USA)
  • Rechtsanwalt Dr. Geyr berät und vertritt Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Führungskräfte und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und deren Mitglieder gegnerunabhängig, interessen- und zielorientiert in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
  • Eine besondere Expertise liegt in der Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen und Verhandlungen über einen Sozialplan/ Interessenausgleich bei Betriebsänderungen und Massenentlassungen.


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