Dr. Marco Geyr
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2004
- Geschäftsführer
- Rechtsanwalt seit dem Jahr 2000, zuletzt Rechtsanwaltskammerbezirk Düsseldorf
- Promotion internationales Arbeitsrecht (Deutschland/ USA)
- vorherige Tätigkeiten als Rechtsanwalt in Mönchengladbach, Düsseldorf und Berlin
- Bundesweite Mandatsbearbeitung
- Rechtsreferendariat am Landgericht Mönchengladbach
- Studium der Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, Fernuniversität Hagen, University of California at Davis (USA) und University of California at Berkeley (USA)
- Rechtsanwalt Dr. Geyr berät und vertritt Arbeitgeber, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Führungskräfte und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und deren Mitglieder gegnerunabhängig, interessen- und zielorientiert in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
- Eine besondere Expertise liegt in der Beratung und Vertretung bei Einigungsstellen und Verhandlungen über einen Sozialplan/ Interessenausgleich bei Betriebsänderungen und Massenentlassungen.