Testament
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Testamentsgestaltung. Ausschlaggebend dabei ist für uns Ihr persönlicher Wunsch. Wir gehen individuell auf Ihre Verhältnisse und Zielvorstellungen ein und beraten Sie aus juristischer Sicht dahingehend, wie Sie diese Wünsche umsetzen können.
Gesetzliche Erben, also beispielsweise Söhne, Töchter, Ehegatten, die von dem Erblasser von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden, können ein so genannten Pflichtteilsanspruch geltend machen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte.
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
und Vorsorgevollmacht
Wie möchten Sie behandelt werden, wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund eines Unglücksfalls oder einem Krankheitsfall nicht mehr selbst regeln können? Hier gibt es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die wir auf Ihre individuellen Wünsche abstimmen, damit im Ernstfall Ihre Angehörigen diejenigen Entscheidungen treffen können, die Sie für sich selbst getroffen hätten.
Häufig passiert es, dass mehrere Personen eine Erbengemeinschaft bilden. Dabei kommt es meist dann zu Streitigkeiten, wenn einer der Miterben die Miterbengemeinschaft auflösen will. Hier ist ein planvolles Vorgehen erforderlich, um Ihre rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft gegebenenfalls auch gerichtlich effektiv durchsetzen zu können.