Beim Zugewinn handelt es sich um die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen eines Partners und dem Endvermögen bei der Scheidung. Der Zugewinnausgleich ist der Betrag, den der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlen muss, wenn die Zugewinngemeinschaft endet. Dafür wird der Zugewinn beider Partner ermittelt, letztlich muss dann allerdings "nur" die Hälfte der Differenz ausgeglichen werden. Der Ausgleich begrenzt sich dabei auf das am Ende der Ehe tatsächlich vorhandene Vermögen.
Jede Familie erlebt Höhen und Tiefen. In der engen Beziehung treffen Krisen und Herausforderungen auf Emotionen, gegenseitige Abhängigkeiten und geteilte Verantwortung. Solche Situationen sind ohne Hilfe oft schwer zu bewältigen.
Dazu kommen häufig externe Schwierigkeiten, die das Familiengefüge belasten. Veränderte Bedürfnisse, die das bisherige Miteinander in Frage stellen und unterschiedliche, unklar kommunizierte Wünsche und Erwartungen können Familienstreitigkeiten auslösen, obwohl beide Partner sich ein harmonisches Miteinander wünschen.
Für eine Partnerschaft in der Krise ist es sehr wertvoll, wenn Sie rechtzeitig Unterstützung suchen. Die Möglichkeit der Mediation im Familienrecht soll für Sie eine Hilfe sein, um die Situation zu verstehen, einzuordnen und gute Kommunikation herzustellen. So lassen sich Eskalationen oft vermeiden.