Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bundesweit in den nachfolgend aufgelisteten Rechtsgebieten:
Eine der drei Spezialkompetenzen unserer Kanzlei, die durch langjährige Fachanwaltschaft nachgewiesen ist, ist das individuelle und kollektive Arbeitsrecht. Wir vertreten Sie sowohl als Arbeitgeber, als Arbeitnehmer oder als Betriebsrat. Rechtsanwalt Dr. Geyr ist seit mehr als 20 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat deutschlandweite Expertise in diesem Bereich. Ob es um Kündigungen, Abmahnungen, Betriebsänderungen, Verhandlungen über einen Interessenausgleich oder Sozialpläne geht, Dr. Geyr steht mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Fachanwältin für Erbrecht ist Expertin für alle Fragen rund um den Nachlass eines verstorbenen Menschen. Wir beraten künftige Erblasser noch bevor der Erbfall eintritt, damit diese ihren Nachlass rechtzeitig eindeutig und richtig regeln können. Nach Eintritt des Erbfalls unterstützen wir Hinterbliebene, Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte außergerichtlich und selbstverständlich auch gerichtlich.
GEYRPARTNER Rechtsanwälte ist Ihre Kanzlei mit Spezialisier-ung auf das Familienrecht. Als Teilgebiet des Zivilrechts regelt es die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften und Familien. Unsere Rechtsanwältin für Familienrecht vertritt Ihre Interessen unter anderem bei der Aufstellung eines Ehevertrags, bei der Scheidung uvm.
Als spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Zivilrecht stehen wir Ihnen fachkompetent und unterstützend zur Seite und setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren Ansprüche von Dritten gegen Sie ab (z. B. Schmerzensgeld-anspruch oder Schadensersatzanspruch, Schadensersatz bei Nichterfüllung etc.)